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Wichtiger Versandnachweis

So einfach funktioniert's

Schritt 1

Suchen Sie über das Suchfeld nach dem Inkassobüro.

  • Unsere Datenbank enthält alle Inkassounternehmen
  • Alle Anschriften und Kontaktdaten sind überprüft
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Schritt 2

Füllen Sie das Formular Schritt für Schritt aus.

  • Unser Formular ist sehr einfach und intuitiv aufgebaut
  • Wählen Sie aus zwischen Zahlung oder Widerspruch
Schritt 3

Das Schreiben wurde erfolgreich versendet.

  • Das Schreiben wurde erfolgreich versendet.
  • SIe erhalten optional einen Versandnachweis nach Hause
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Negative Schufa-Einträge vermeiden

Reagieren Sie rechtzeitig und vermeiden Sie negative Schufa-Einträge.

Keine hohen Anwaltskosten

Erstellen Sie Ihr eigenes anwaltlich geprüftes Schreiben und sparen Sie die Anwaltskosten.

Zeitsparend

Mit wenigen Klicks zum sofortigen und sicheren Versand Ihres Schreibens. Wählen Sie zudem aus verschiedenen Versandarten.

Keine lästigen Telefonate

Endlich keine lästigen Telefonate mehr, wenn Sie unseren Service nutzen. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Kommunikation.

Erstellen Sie ihr eigenes Schreiben

Erstellen Sie mit unseren vorformulierten Texten & unserem automatisiertem System Ihr eigenes Schreiben.

Chance auf Einigung

Durch unsere Erfahrung profitieren Sie und erzielen die für Sie beste Einigung. Garantiert.

Direkter Versand

Das Schreiben wird direkt nach dem Ausfüllen aller Daten abgeschickt. Anschließend können Sie eine Beschwerde einreichen.

Transparenz

Wir stehen für absolute Transparenz und zeigen Ihnen jede Option, um auf einen Inkassobrief zu reagieren. Versprochen.

Handeln Sie jetzt!

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  • Sicher
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Häufige Fragen

Ein Schufa-Eintrag erhalten Sie nur, wenn die Zahlungsaufforderung berechtigt ist und Sie trotz mehrfachen Mahnungen des Inkassobüros nicht zahlen. Widersprechen Sie der Zahlungsaufforderung schriftlich, so darf kein Schufa-Eintrag erfolgen.
Bevor der Gläubiger einen Vollstreckbaren Titel beim zuständigen Amtsgericht erwirken kann, muss ein Mahnbescheid sowie ein anschließendes Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Legen Sie gegen diese Bescheide keinen Widerspruch innerhalt von 14 Tagen ein, so kann Ihr Konto gepfändet oder ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Bevor Sie zahlen, sollten Sie prüfen, ob die Mahnung berechtigt ist. Ist die Mahnung nicht berechtig, so sollten Sie unverzüglich ein Widerspruch versenden.
Ihr Aktenzeichen oder Geschäftszeichen wird häufig mit „AZ“ und „GZ“ abgekürzt. Meistens steht das Aktenzeichen rechts unter dem Datum oder im Betreff.
Sie können sich gegen die Mahnung wehren, indem Sie Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie den Grund Ihres Widerspruchs möglichst genau begründen.
Die Art der Versendung können Sie selbst bestimmen. Entscheiden Sie zwischen E-Mail, Brief, Fax und sogar per Einschreiben. Den Versandnachweis erhalten Sie umgehend nach der Versendung – wahlweise – per E-Mail oder Post.

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