Stand: November 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe
Die folgenden aufgerührten allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Inhalt über des zustandegekommenen Vertrages zwischen der „Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe“ und des „Nutzers“, der Leistungen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe in Anspruch nimmt.
§ 1 Vertragsparteien, Leistungen, Registrierung, Nutzungsentgelt
Der Vertrag kommt mit der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe, Büchel 12-14 41468 Neuss
Vertragspartner der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe kann Verbraucher oder Unternehmer (Nachfolgend: „Nutzer“) sein.
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer gemäß § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Plattform der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe bietet jedem Nutzer die Möglichkeit, sämtliche Dauerschuldverhältnisse mit Drittanbietern zu beenden. Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe unterstützt ihre Nutzer bei der Suche nach neuen Verträgen. Dabei werden dem Nutzer neue, für ihn zugeschnittene Verträge Angeboten. Der Nutzer profitiert von der Zusammenarbeit zwischen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe und Drittanbietern.
Die Leistungen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe im Detail:
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe bietet dem Nutzer mit der Homepage www.Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe.de eine Plattform, um sein individuelles Kündigungsschreiben oder Widerrufsschreiben zu erstellen und an den betroffenen Drittanbieter absenden zu lassen.
Ziel dieser Kündigung ist es ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Drittanbieter zu beenden.
Dem Nutzer wird die Möglichkeit eröffnet aus der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe - Datenbank den betroffenen Drittanbieter auszuwählen mit welchem das Dauerschuldverhältnis künftig beendet werden soll. Hat der Nutzer den Drittanbieter gefunden und klickt anschließend auf das Feld „Jetzt kündigen!“ oder „Jetzt widerrufen“, wird dem Nutzer, ein für ihn zugeschnittenes Kündigungsschreiben oder Widerrufsschreiben erstellt.
Ist der Drittanbieter in der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe - Datenbank eingetragen, so kann der Nutzer die Kontaktdaten des Dritten selbst einfügen. Nach Absenden dieses Schreibens wird das Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe – Team die angegebenen Daten des nicht in der Datenbank enthaltenen Drittanbieter überprüfen und in die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe – Datenbank einpflegen.
Nachträgliche individuelle Änderungen bezüglich des Inhaltes des Kündigungsschreibens oder des Widerrufsschreibens, können vom Nutzer vor endgültigem absenden vorgenommen werden. Für die Richtigkeit des hinzugefügten Inhaltes ist der Nutzer verantwortlich. Der Nutzer wird vor Absendung der Kündigung oder des Widerrufs aufgefordert seine zum Zweck der Kündigung erforderlichen Vertragsdaten zwischen ihm und dem Drittanbieter in bestimmte Felder einzugeben. Unter erforderliche Daten, fallen z.B. die Kundennummer sowie der Vor- und Nachname des Nutzers.
Erst nach dem „Klick“ auf den Button „Kündigung absenden!“ oder „Widerruf absenden!“ äußert der Nutzer seinen Willen, unseren Service in Anspruch zu nehmen.
Erst mit der Bestätigungsmail der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe an den Kunden, kommt der Vertrag zwischen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe und dem Nutzer zustande. Die Art der Zusendung an den Dritten liegt im Ermessen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe.
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfetritt bezüglich der Zusendung der Kündigung zunächst als Bote auf und versendet lediglich die Willenserklärung des Nutzers an einen Dritten.
Sofern der weitere Kundenservice erfordert, dass die Kündigung des Nutzers mit dem betroffenen Anbieter durchgesetzt oder der Wunsch besteht eine Kündigungsbestätigung zu erhalten, so akzeptiert der Nutzer mit der Nutzung dieser Plattform ebenfalls, dass die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe den Nutzer in dessen Kündigungsangelegenheiten vertreten kann (Vollmachtserteilung). Die Vollmachtserteilung erstreckt ebenfalls darauf, dass die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe für den Nutzer die Korrespondenz mit dessen Anbieter übernehmen kann. Dabei kann die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe durch die Vollmachtserteilung, sofern erforderlich, Auskünfte an den betroffenen Anbieter erteilen oder anfordern.
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe behält es sich vor den Nutzer ggf. per E-Mail, WhatsApp-Support (Chat) oder Telefon zu kontaktieren, falls es die jeweilige Kündigungsangelegenheit erfordert.
Unsere Garantie:
- Erstellung einer rechtswirksamen Kündigungs- und Widerrufsformulierung
- Garantie der Zustellung an den Vertragspartner (Drittanbieter) des Nutzers
- Weiterer Kundenservice zur Klärung von Kündigungsangelegenheiten
Der Nutzer muss bei der Erstellung seiner Kündigung für die Einhaltung seiner Kündigungsfrist berücksichtigen, dass die Versendung seiner Kündigung unter Umständen bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann. Diese Zeit muss der Nutzer von Inanspruchnahme des Services der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe kalkulieren. Scheitert die Kündigung aus dem oben genannten Grund, so ist der Nutzer für die erfolgslose Kündigung verantwortlich.
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe erstellt für die Nutzer aus den bisher gewonnen Erfahrungen im Bereich „Kündigungsservice“ eine Liste („Blacklist“), mit Anbietern, bei denen es aus diversen Gründen Schwierigkeiten oder Verzögerungen gegeben hat. Unter Umständen verlangen diese Anbieter mehrere Informationen, damit eine Identifikation ihrer Vertragspartner erfolgen kann. Einige dieser Anbieter sind auch bekannt dafür, die ausgesprochenen Kündigungen ihrer Vertragspartner offensichtlich zu erschweren. Mit dieser Liste möchten wir jeden Nutzer über diese Anbieter in Kenntnis setzen. Sofern der Nutzer bei diesen Anbietern gekündigt hat und innerhalb von 30 Tagen keine Kündigungsbestätigung erhalten haben sollte, so wird der Nutzer hiermit aufgefordert, uns diese Information weiterzuleiten. Andernfalls kann eine nachträgliche Klärung dieser Angelegenheit gegenüber dem Anbieter nicht erfolgen oder gewährleistet werden. Bei weiteren Fragen steht der Support der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe zur Verfügung: [email protected]
Meine Vertragswelt
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe bietet ihrem Nutzer auf der www.Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe.de Plattform die Möglichkeit seine mit Drittanbietern laufenden Verträge kostenlos einzutragen und zu verwalten.
Die Vertragsverwaltung bietet dem Nutzer einen Überblick über die noch bestehenden oder bereits beendeten Dauerschuldverhältnisse. Mit dem Kündigungswecker (falls aktiviert) wird der Nutzer vor Ablauf der Kündigungsfrist von der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe, per Email, an die Versendung der Kündigung erinnert.
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe bietet auf ihrer Plattform www.Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe.de einen sogenannten „Blog“ an. Bei diesem „Blog“ handelt es sich um Tagesaktuelle Themen sowie nützliche Tipps und Tricks für den Verbraucher oder Unternehmer. Ein bestimmter regelmäßig auftretender Zeitpunkt der Veröffentlichung der Inhalte besteht nicht.
Der Zugriff auf den Blog ist für den Nutzer kostenlos.
E-Mail: presse@Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe.de
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe bietet auf ihrer Plattform dem Nutzer die Möglichkeit sich zu registrieren. Für bestimmte Leistungen kann eine Registrierung erforderlich sein. Die Registrierung ist für den Nutzer kostenlos. Eine vollständige Registrierung erfolgt erst mit der Bestätigungsmail.
Die oben genannten Dienstleistungen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe sind für den Nutzer kostenlos.
Durch die Nutzung unserer Plattform erklärt sich der Nutzer mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe einverstanden. § 2 Minderjährige
Minderjährigen ist es ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nicht erlaubt sich zu registrieren.
§ 3 Pflichten des Nutzers Sperrung des Nutzers
a) Nach Abschluss der Registrierung müssen Änderungen bezüglich Angaben der persönlichen Daten unverzüglich der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe mitgeteilt werden.
b) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf ihre Daten haben.
c) Der Nutzer ist verpflichtet eine aktuelle E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer anzugeben, worauf der Nutzer jederzeit Zugriff hat und erreichbar ist. Sofern der Nutzer unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer nicht erreichbar ist, kann die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe keine Garantie dafür erteilen, dass die Kündigung einem Dritten zugestellt werden kann. Sämtlich nachträglich erforderlichen Angelegenheiten bezüglich der Kündigung (Kündigungsservice) kann der Nutzer nicht in Anspruch nehmen.
d) Für die Richtigkeit der angegebenen Vertragsdaten die aus dem Dauerschuldverhältnis mit einem Dritten bestehen und diese für eines der Leistungen in § 1 2. erforderlich sind, ist der Nutzer verantwortlich. Sofern die erforderlichen Vertragsdaten nicht angegeben worden oder nicht der Richtigkeit entsprechen, kann die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe keine Garantie dafür erteilen, dass die Kündigung einem Dritten zugestellt werden kann.
e) Der Nutzer versichert, dass die angegebenen Inhalte wahrheitsgetreu sind und nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern die angegebenen Inhalte des Nutzers nicht der Wahrheit entsprechen, kann keine Garantie dafür erteilt werden, dass die Kündigung an einen Dritten zugestellt werden kann.
f) Der Nutzer ist verpflichtet bei Nichterhalt der Kündigungsbestätigung innerhalb der ersten 30 Tage verpflichtet, dies der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe anzuzeigen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe die Zustellung oder Fristwahrung der Kündigung nicht garantieren. Der Nutzer kann den Nichterhalt der Kündigungsbestätigung an das Support-Team weiterleiten: [email protected]
g) Die Datenbank der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe ist urheberrechtlich geschützt. Den Nutzern ist es nicht erlaubt, sämtliche Inhalte sowie die Datenbank in Form von Crawlen oder Framing zu eigen zu machen.
Bei Nichteinhaltung der Pflichten (Punkt 1 a-d) oder bei nicht zweckgemäßer Verwendung der Plattform behält sich die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe vor den Nutzer zu sperren.
§ 4 Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe App
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe bietet jedem Nutzer die Möglichkeit die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe App zu downloaden. In dieser App kann der Nutzer die oben genannten Leistungen – wie auf der Homepage – in Anspruch nehmen. Der Download der App ist für den Nutzer kostenlos.
Für den Inhalt bei Vertragsabschluss über die App gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
§ 5 Haftung der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe
1. Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe– außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung der Ziffern 1 und 2 gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe
4. Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch einen Dritten entstanden sind.
5. Sämtliche Inhalte, Anbieterdaten sowie Anbieterinformationen sind ohne Gewähr.
§ 6 Höhere Gewalt
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe haftet nicht für höhere Gewalt, die der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindert oder unmöglich machen. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie:
- Naturkatastrophen
- Regierungsmaßnahmen,
- Behördenentscheidungen,
- Streik
- Störungen um Bereich Telekommunikations- oder Gateways
Eine Nichterfüllung der Vertragspflichten ist nicht als Vertragsverstoß anzusehen, wenn der Vertragspartner alles Erforderliche und Zumutbare unternimmt, um die Leistung zu trotz der höheren
Gewalt zu erfüllen.
§ 7 Erweiterter Service der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe setzt es sich als Ziel seinen Nutzern stets den bestmöglichen Service anzubieten. Im Vordergrund steht die kostenlose Versendung von vorgefertigten Kündigungs- und Widerrufsformularen (bzgl. Ablauf: siehe § 1 Nr. 2 AGB der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe). Zu einem weiteren Service gehört ebenfalls, nach der Inanspruchnahme des § 1 Nr. 2 AGB, die Auskunftsaufforderung an den Nutzer, bezüglich den Erhalt seiner Kündigungsbestätigung durch seinen Anbieter. Die Auskunftserteilung des Nutzers ist hierbei freiwillig.
Bei der Versendung des Zustellungsnachweises sowie der Auskunftserteilung an den Nutzer, gehört es zum weiteren Service der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe den Nutzer darüber in Kenntnis zu setzen, dass der Nutzer neue unverbindliche Angebote bezüglich seines gekündigten oder widerrufenen Vertrages erhalten kann. Die Kenntnisnahme erfolgt in mehreren Formen. Bei dem oben genannten „Zustellungsnachweis“, weist die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe hiermit den Nutzer darauf hin, dass die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe lediglich für die Abgabe der Willenserklärung des Nutzers an den Anbieter verantwortlich ist. Für die Zustellung ist der Anbieter verantwortlich, der dem Nutzer zugängliche Kanäle in Form eines Briefkastens oder E-MailPostfachs zur Verfügung stellen muss. Kann ein Schreiben, welches zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnis gerichtet ist, aus dem oben genannten Satz nicht zugestellt werden, so steht dem Nutzer gegen die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe keine Schadensansprüche zu, die daraus resultieren, dass dem Nutzer ein Schaden durch eine Vertragsverlängerung entstanden ist.
Newsletter
Mit dem Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzbestimmungen sowie dem anschließenden absenden des Kündigungs- oder Widerrufformulars, akzeptiert der Nutzer, dass ihm bei dem oben genannten „Zustellungsnachweis“ sowie der Auskunftserteilung eine Anmeldung zum Newsletter versendet werden darf. Erst mit der Bestätigung des Newsletterlinks ist es der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe gestattet dem Nutzer unverbindliche Angebote, bezüglich seiner gekündigten oder widerrufenen Verträge zuzusenden (sog. double Opt-In-Verfahren; für Einzelheiten siehe Datenschutzbestimmungen).
"switch!"
Ein weiterer Service der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe ist das Anbieten eines integrierten „Vergleichsportals“. Ich diesem integrierten „Vergleichsportal“, sog. "switch!", wird dem Nutzer die Möglichkeit eröffnet nach neuen Tarifen Ausschau zu halten. Die in dem integrierten
„Vergleichsportal“ dargestellten unverbindlichen Angebote werden von Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt. Der Abschluss eines Vertrages aus dem integrierten „Vergleichsportal“ erfolgt mit einem der betroffenen Kooperationspartnern. Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe fungiert hierbei lediglich als Vermittler. Bei Abschluss des Vertrages erhält der Nutzer die allgemeinen Geschäftsbedingungen seines neuen Vertrages von dem betroffenen Kooperationspartner. Für die Vertragsleistung ist lediglich der Kooperationspartner verantwortlich.
Zufriedenheit des Nutzers
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe behält es sich vor, den Anbieter darüber zu kontaktieren inwiefern er mit dem Service und den Angeboten der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe zufrieden war. Diese Kommunikation mit dem Nutzer kann schriftlich (auch per E-Mail) als auch telefonisch erfolgen.
Beratung durch unsere smart-Manager
Die smart-Manager verschaffen dem Nutzer einen Überblick über bereits gekündigte oder bestehende Verträge. Die Nutzer werden von den smart-Managern persönlich beraten. Umfang dieser Beratung ist es, den Nutzern bei einem Vertragswechsel zu helfen. Dabei wird dem Nutzer alternative Angebote von Drittanbietern angeboten. Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe berät nicht über Angebote bezüglich Dauerschuldverhältnisse, dessen Vermittlung eine besondere Qualifikation voraussetzt, z.B. in Form eines Versicherungsmaklerscheins.
Weiterer Service der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe
Ein Weiterer Service der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe ist die Optimierung der Angebote für dessen Nutzer. Nutzer können von Kooperationspartnern über ihre Verträge und Vertragswünsche, direkt kontaktiert und beraten werden. Die Art der Kontaktaufnahme richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Kanälen des Kooperationspartners. Für einen optimalen Angebotsaufbau und eine optimale Beratung ist es erforderlich dem Kooperationspartner über bestimmte Angaben des Nutzers in Kenntnis zu setzen. Mit den erhaltenen Angaben bereitet der Kooperationspartner für den Nutzer das bestmögliche Angebot vor. Sämtliche Beratung und Angebote sind für den Nutzer unverbindlich. Der Service der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe ist für den Nutzer ebenfalls kostenlos. Die Vermittlungsprovisionen bei Zustandekommen eines neuen Vertrages mit einem Drittanbieter, werden von den betroffenen Drittanbietern übernommen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Nennung von Gründen zu ändern.
Dem Nutzer wird die Möglichkeit offen gehalten nach Kenntnisnahme der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diesen zu widersprechen.
Über sämtliche Änderungen und der Widerrufsfrist wird der Nutzer per E-Mail informiert.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vertragssprache ist Deutsch.
Eine Aufrechnung ist nur berechtigt, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderung handelt.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Der Nutzer hat die Möglichkeit per Post, per E-Mail oder telefonisch zu widerrufen:
Kontaktdaten:
Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe
Lerchenweg 3
40789 Monheim am Rhein
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: 02131/708430
Folgen des Widerrufs:
Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
Die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe muss auch etwaige Zahlungen des Nutzers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die von der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe angebotene günstige Standardlieferung entschieden hat.
Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Nutzer bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Nutzer dadurch keine Kosten entstehen.
Ein Wertersatz ist vom Nutzer, an die Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe zu leisten, wenn der Kunde die Dienstleistung der Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe während der Widerrufsfrist wünscht.
Widerrufsformular (Muster):
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Rechtsdienstleistung der Inkassohilfe
Büchel 12-14
41460 Neuss
E-Mail: [email protected]
Telefon: 02131/708430
Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Der Widerruf bleibt für Kündigungen, die sofort verschickt werden, unberührt. Eine Rückabwicklung der Kündigung liegt in der Verantwortung des Nutzers mit dessen Vertragspartner.