Alles, was Sie wissen müssen
Sie haben eine Inkassoforderung von Esquiline d.o.o erhalten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um Esquiline d.o.o, (Inkasso-) Forderung und Ihre Möglichkeiten und Rechte.

Wer ist Esquiline d.o.o?
Esquiline d.o.o ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Kroatien, Pula (Croatia). Das Unternehmen hat sich auf die Einziehung von Forderungen spezialisiert und wird häufig im Zusammenhang mit Online-Datingportalen wie zartetreffen.com und flirttreffen.com genannt.
Betroffene berichten häufig von Forderungen, die ihnen unberechtigt erscheinen, insbesondere für kostenpflichtige Mitgliedschaften auf verschiedenen Plattformen. Dabei arbeitet Esquiline d.o.o aus Kroatien (Pula) eng mit der eCollect AG und der Novalnet AG zusammen, die beide zentrale Rollen bei der Durchsetzung dieser Forderungen spielen.

Die Firma hat sich auf grenzüberschreitendes Inkasso spezialisiert, was bedeutet, dass sie Forderungen aus verschiedenen Ländern bearbeitet. Obwohl sie ihren Sitz in Kroatien hat, betreffen ihre Aktivitäten Verbraucher in ganz Europa, insbesondere in Deutschland.
Es ist wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, um angemessen auf Forderungen reagieren zu können.
Forderungen der Esquiline d.o.o: Sind sie berechtigt?
Die Forderungen der Esquiline d.o.o stützen sich oft auf angeblich abgeschlossene kostenpflichtige Verträge, die Nutzer unbewusst oder ungewollt eingegangen sein sollen. Besonders bei Plattformen wie Flirtmatures.com, Flirtmums.com, Flirtmuttis.com und anderen Datingportalen gibt es häufig Beschwerden über unklare Vertragsbedingungen.
Viele Verbraucher berichten, dass sie keine bewusste Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Vertrag gegeben haben.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Forderungen oft durch automatisierte Mahnprozesse erhoben werden, ohne dass eine ausreichende Prüfung der Vertragsgrundlage stattfindet. Hier stellt sich die Frage, ob die geltend gemachten Forderungen rechtlich haltbar sind.
In vielen Fällen erscheinen die Forderungen auf den ersten Blick unberechtigt, was zu großer Verunsicherung bei den Betroffenen führt. Es empfiehlt sich, die Forderungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen: eCollect AG und Novalnet AG
Die Zusammenarbeit zwischen Esquiline d.o.o, der eCollect AG und der Novalnet AG spielt eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung der Forderungen. Die eCollect AG ist ein Inkassounternehmen, das ebenfalls stark in der Einziehung solcher Forderungen involviert ist.
Betroffene berichten oft, dass Mahnungen über die Novalnet AG erfolgen, während die eCollect AG als Inkassopartner auftritt.
Rolle der Novalnet AG
Die Novalnet AG fungiert als Zahlungsdienstleister und wickelt Abbuchungen ab, die von Verbrauchern nicht immer nachvollzogen werden können. In vielen Fällen fehlt eine klare Zuordnung zwischen den Abbuchungen und den angeblich abgeschlossenen Verträgen.
Dies führt dazu, dass Verbraucher die Legitimität der Forderungen infrage stellen. Wichtig ist, bei unklaren Abbuchungen schnell zu reagieren und die Sachlage zu klären. Falls Novalnet AG Mahnungen ergehen lässt, befolgen Sie die folgenden Schritte.
Was tun, wenn die Forderungen unberechtigt erscheinen?
Falls Sie der Meinung sind, dass die Forderungen unberechtigt sind, sollten Sie umgehend handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen sollten:
1. Prüfen Sie die Vertragsgrundlage
Fordern Sie von Esquiline d.o.o Nachweise für den angeblich geschlossenen Vertrag an. Dies können beispielsweise Bestätigungen, Rechnungen oder andere Dokumente sein.
2. Widerspruch einlegen
Wenn Sie keine ausreichenden Nachweise erhalten oder die Forderung als unberechtigt empfinden, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Senden Sie Ihren Widerspruch per E-Mail oder Post und bewahren Sie eine Kopie der Korrespondenz auf.
3. Rechtliche Beratung einholen
Falls Sie unsicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, können Sie sich an einen Experten für Verbraucherrecht wenden. Rechtsanwalt Thomas Hollweck ist beispielsweise spezialisiert auf solche Fälle und kann Sie kompetent beraten.
4. Unverbindliche Erstanfrage
Viele Kanzleien bieten eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich über Ihre Rechte zu informieren.

Die Rolle der Izeo Dating Ltd
Ein zentraler Akteur hinter den Forderungen ist die Izeo Dating Ltd, ein Anbieter von Datingportalen aus Irland. Diese Firma betreibt zahlreiche Plattformen, auf denen Nutzer sich registrieren können. Nach der Übernahme durch die Izeo Dating Ltd treten häufig Forderungen über die Esquiline d.o.o auf.
Dabei ist unklar, ob die Nutzer tatsächlich bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben.
Plattformen der Izeo Dating Ltd
Die izeo Dating Ltd betriebenen Portale wie Flirtmatures.com, Flirtmuttis.com und Flirtoldies.com sind dafür bekannt, dass sie mit kostenlosen Probeangeboten werben, die nach Ablauf der Testphase in kostenpflichtige Mitgliedschaften übergehen. Nutzer, die die automatische Verlängerung nicht rechtzeitig kündigen, erhalten dann Forderungen über die Esquiline d.o.o.
Rechtliche Schritte gegen unberechtigte Forderungen
Die d.o.o geltend gemachten Verträge können in vielen Fällen rechtlich angefochten werden. Hierbei können folgende Möglichkeiten hilfreich sein:
Anfechtung wegen Irrtums
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Vertrag nicht bewusst abgeschlossen haben, steht Ihnen unter Umständen ein Anfechtungsrecht zu.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung kann Verträge sofort beenden und weitere Forderungen vermeiden.
Rechtliche Einwendungen geltend machen
Lassen Sie prüfen, ob die Forderungen der Esquiline d.o.o (für Mitgliedschaften z.B.) rechtlich haltbar sind.
Widerspruch und Verjährung
Eine Inkassoforderung verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Um Ihre Rechte zu wahren, sollten Sie einer Forderung rechtzeitig schriftlich widersprechen.
Dokumentieren Sie den Widerspruch sorgfältig und senden Sie ihn per E-Mail oder Einschreiben.

Tipps bei erhaltenen Mahnungen
Falls Sie eine Mahnung von der Novalnet AG oder der eCollect AG erhalten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
1. Dokumente sammeln
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie Rechnungen, Mahnungen und E-Mails.
2. Prüfen Sie die Legitimität
Stellen Sie sicher, dass die Forderung auf einem gültigen Vertrag basiert.
3. Widerspruch einlegen
Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und fordern Sie detaillierte Nachweise an.
4. Beratung suchen
Ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu, um Ihre Chancen zu bewerten.
Fazit
Die Forderungen von Esquiline d.o.o, Dating Ltd. aus Irland, eCollect AG und Novalnet AG können Verbraucher stark verunsichern. Es ist jedoch wichtig, nicht untätig zu bleiben und die Forderungen kritisch zu hinterfragen.
Eine unverbindliche Erstanfrage bei einer spezialisierten Kanzlei oder der Kontakt zu einem Anwalt wie Thomas Hollweck kann Ihnen helfen, rechtliche Einwendungen geltend zu machen und Ihre Rechte zu schützen falls Ihnen Mahnung von Esquiline d.o.o. als unberechtigt erscheinen.
Mit einer klaren Vorgehensweise und rechtlichem Beistand können Sie unberechtigte Forderungen erfolgreich abwehren.